ALLES
WAS RECHT
IST.
Unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen:
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tischlerei Schipflinger KG als Auftragnehmer und dem Auftraggeber, unserem Kunden. Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn sich der Auftraggeber in einem Schreiben darauf bezieht. Aus Schweigen zu solchen abweichenden Bedingungen darf nicht auf unsere Zustimmung geschlossen werden.
2. Datenschutz
Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten bei uns gespeichert werden: Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse.
Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich.
Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen. Gesetzliche/rechtliche Aufbewahrungspflichten oder vertragliche Verpflichtungen z.B. Gewährleistung sind eine Grundlage die personenbezogenen Daten auch nach Vertragsende zu speichern.
Sie können diese Zustimmung jederzeit widerrufen. Sie haben das Recht auf Auskunft sowie Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
3. Kostenvoranschläge und Angebote
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Kostenvoranschläge und Angebote grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.
4. Geistiges Eigentum
Pläne, Texte Skizzen, Bilder und Logos auch von unserer Homepage, sowie sonstige technische Unterlagen, Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwertung oder Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
5. Planungskosten
Die Erstberatung beim Auftraggeber samt Vorentwurf ist kostenlos. Die Kosten für Detailplanungen sind bei Auftragsannahme ebenfalls abgedeckt. Bei Aushändigung der Pläne ohne Auftragsabschluss und bei verlangten Detailplanungen durch den Auftraggeber, behalten wir uns vor die Planungskosten in Rechnung zu stellen.
6. Annahme des Angebots
Nach Bestellung durch den Auftraggeber wird eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt. Der Vertrag gilt ab Erhalt der unterfertigten Auftragsbestätigung als angenommen.
7. Preisveränderungen
Die Preise unserer Angebote sind aufgrund der am Angebotstag bestehenden Produktions- und Materialkosten erstellt und sind 2 Monate ab Vertragsabschluss gültig. Nach dieser Frist können Erhöhungen, welche die Herstellungskosten der vereinbarten Leistung betreffen, entsprechend aktualisiert werden. Sollten sich die Preise und sonstige Herstellungsbedingungen durch irgendwelche Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, bis zur Fertigstellung des Auftrags ändern, so kommen die neuen Notierungen zur Anwendung.
8. Abänderung des Auftrages
Eine Abänderung des Auftrags kann nur einvernehmlich vereinbart werden, wenn der Auftrag noch nicht in Produktion genommen wurde und dann nur unter Abgeltung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten.
9. Adressänderung
Die Vertragspartner haben Adressänderungen, Kontaktdaten und Rechnungsanschriften einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.
10. Leistung des Auftraggebers
Zur Leistungsausführung ist der Auftragnehmer erst dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat. Der erforderliche Licht – und Kraftstrom ist vom Auftraggeber beizustellen.
11. Maßangaben durch den Auftraggeber
Werden vom Auftraggeber Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet der Auftraggeber für deren Richtigkeit. Kosten, die durch fehlerhafte Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
12. Geringfügige Leistungsänderung
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Auftraggeber zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. z.B. Farben, Profile, Holz- und Furnierbild, Maserung, Struktur u.a.
13. Montage
Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt. Die Kosten für eine in Auftrag gegebene Montage sind in unseren Angeboten angegeben. Gesondert in Auftrag gegebene Montagen werden nach Regiestunden berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind separat zu bezahlen.
14. Erfüllungsort
Sofern kein bestimmter Ort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.
15. Abtretung
Der Auftragnehmer kann alle seine Rechte aus dem Kaufvertrag zur Gänze oder im einzelnen an dritte Personen abtreten bzw. seine Pflichten ebenso durch Dritte erfüllen lassen.
16. Teillieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und noch nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.
17. Liefertermine, Verzug
Soweit nicht ausnahmsweise Fix-Termine vereinbart wurden, gelten angegebene Liefertermine als voraussichtliche Termine. Wir sind bemüht angegebene Liefertermine einzuhalten. Lieferverzug, aufgrund von Ereignissen die uns die Erfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Lieferrückstände von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, Streiks, Transportbehinderungen) liegen nicht in der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur dann geltend gemacht werden, falls beim Auftragnehmer grobes Verschulden vorlag.
18. Umtausch
Unsere Produkte werden auftragsbezogen gefertigt, eine Rücknahme ist daher nicht möglich.
19. Mängel, Reklamation
Die Ware ist vom Auftragnehmer unverzüglich nach Erhalt der Ware zu kontrollieren und etwaige Mängel sind sofort zu melden. Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als dem Auftragnehmer verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug des Auftragnehmers mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung erloschen. Für die von uns fehlerhaft anerkannten Waren behalten wir uns das Recht vor, diese zu reparieren oder gegebenenfalls Ersatzlieferungen zu leisten.
20. Material
Bei der Verarbeitung von Massiv- und Altholz kommen Unregelmäßigkeiten vor, die toleriert werden müssen. Holz ist ein Naturprodukt,es kann deshalb von Stamm zu Stamm eine etwas unterschiedliche Struktur, Farbe oder verschieden große Astlöcher oder Risse besitzen. Das gibt den Möbeln auch ihren natürlichen Charme und ist kein Reklamationsgrund. Massivhölzer “leben“; Vom Auftraggeber zu beachten ist auch das Wohnklima; eine optimale relative Luftfeuchtigkeit liegt bei etwa 50 – 60%. Bei zu trockener oder auch zu feuchter Umgebung können an Holz- und Holzwerkstoffen Schäden (Verzug, Risse, Astlöcher, Oberflächenfehler) entstehen. Auch die Temperaturunterschiede zwischen den einzelnen Räumen dürfen nicht mehr als 4% betragen (Vorsicht bei Nassräumen, Bad, WC und Kellerabgänge). Bei Nichteinhaltung sind Verformungen leider nicht auszuschließen. Schäden solcher Art sind von der Gewährleistung ausgenommen.
21. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder Pflicht zur Gewährleistung.
22. Termin zur Verbesserung bzw. zum Austausch
Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Auftraggeber bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln Verbesserungen und Austausch bzw. macht dies unmöglich, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Auftraggeber angemessenes Entgelt zu leisten.
23. Haftung für Schäden
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen sind.
24. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies vom Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.
25. Zahlungsbedingungen
Hinweise zur Zahlung werden grundsätzlich im Angebot angegeben. Sofern nicht anders bestätigt, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tagen netto nach Erhalt der Rechnung ohne Skontoabzug fällig. Die Zahlung hat grundsätzlich per Banküberweisung zu erfolgen. Skontoabzug im vereinbarten Zeitrahmen gilt mit Kontoeingangsbestätigung. Erfolgte der Skontoabzug nach der vereinbarten Frist, ist dieser nicht gerechtfertigt und wird zurückgefordert. Ab einer Auftragssumme von € 5.000 behalten wir uns vor, 30 % bei Erhalt der Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen. Weitere 30 % Prozent der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist dann fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Abweichende Zahlungsmodalitäten entnehmen sie bitte unseren Kostenvoranschlägen.
26. Zahlungsverweigerung
Der Auftraggeber kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn der Auftragnehmer die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht hat. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.
27. Mahn- und Inkassospesen, Verzugszinsen
Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Verzugszinsen werden in der Höhe von 10% berechnet.
28. Terminverlust
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.
29. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
30. Baustellenfotos
Wir behalten uns vor, unsere fertigen Produkte, bzw. vor, während und nach der Bauphase zu fotografieren und diese Fotos auch gewerblich für unseren Betrieb zu verwerten. Unsere Aufnahmen werden so gewählt, dass keine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden.